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Vergessenwerden: Antragsformular auf Google online

Kürzlich hatte der Gerichtshofs der Europäischen Union bestimmten Nutzern das Recht eingeräumt, von Suchmaschinen die Entfernung von Suchergebnissen zu verlangen, die ihren Namen enthalten, sofern diese Ergebnisse

in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen.

Jetzt hat Google dazu ein erstes Angebot unterbreitet und ein Formular online gestellt, mit dem man die Löschung bestimmter Suchergebnisse beantragen kann. Jeder Antrag wird, so das Versprechen von Google, individuell geprüft:

Bei der Umsetzung dieser Entscheidung werden wir jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen. Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.

Später sollen in Zusammenarbeit mit Datenschutzbeauftragten die Mechanismen weiterentwickelt werden.

Von Andreas Trunschke

Dr. Andreas Trunschke
Seit dem Februar 2006 bin ich mit digitalen und vernetzten Medien selbständig tätig. Von Anfang an ging es mir nicht allein darum, selbst mit damit zu arbeiten, sondern mein Wissen weiterzugeben oder in Projekte mit anderen einzubringen.
Gegenwärtig gehe ich einen Schritt weiter. Nach vielen Jahren der Beschäftigung mit Biografien und deren Online-Veröffentlichung biete ich ab Oktober 2017 einen entsprechenden Online-Kurs an.

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