Vergessenwerden: Antragsformular auf Google online
Kürzlich hatte der Gerichtshofs der Europäischen Union bestimmten Nutzern das Recht eingeräumt, von Suchmaschinen die Entfernung von Suchergebnissen zu verlangen, die ihren Namen enthalten, sofern diese Ergebnisse
in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen.
Jetzt hat Google dazu ein erstes Angebot unterbreitet und ein Formular online gestellt, mit dem man die Löschung bestimmter Suchergebnisse beantragen kann. Jeder Antrag wird, so das Versprechen von Google, individuell geprüft:
Bei der Umsetzung dieser Entscheidung werden wir jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen. Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.
Später sollen in Zusammenarbeit mit Datenschutzbeauftragten die Mechanismen weiterentwickelt werden.