XING-Profile abmahngefährdet
Manche Richter halten Internetnutzer offenbar für sehbehindert. Jetzt jedenfalls sind alle XING-Profile abmahngefährdet, weil das Impressum angeblich zu klein und zu weit unten, also schlecht auffindbar sei.
Die Rechtsanwaltskanzlei Schwenke empfiehlt, einen zusätzlichen Impressumslink in die Profilbeschreibung aufzunehmen.
Zwar ist dieses Impressum nur für eingeloggte Nutzer sichtbar, aber m.E. ist das Impressum ohnehin nur in diesem Fall notwendig. … Vor dem Hintergrund dieses schwierigen Urteils kann ich Ihnen nur empfehlen, Ihren Impressumslink ebenfalls in Ihr Profil aufzunehmen.
Rechtsanwalt Dr. Martin Schirmbacher setzt dagegen eher auf Aussitzen:
Anwälte sollen ja zum sichersten weg raten. Gleichwohl scheint mir hier vertretbar, das Urteil der Stuttgarter Richter schlicht zu ignorieren. Es ist ein Fehlurteil und ich kann mir nicht vorstellen, dass es vor dem BGH so bestehen bleiben würde. Wer ganz sicher gehen will, kann alle Pflichtinformationen in das Profil integrieren. Schön ist das nicht.
Ich habe mich für mein XING-Profil trotzdem für den sicheren Weg entschieden.
RA Peters
26. Juli 2014 @ 02:30
Leider ist Ihr “sicherer Weg” nicht wirklich sicher. Mehr dazu habe ich hier geschrieben: http://anwalt-blog.com/news-und-hintergrunde/xing-abmahngefahr-fehlerhafte-anleitungen-im-netz/
Andreas Trunschke
26. Juli 2014 @ 14:22
Vielen Dank für den Hinweis. Ich habe ihn gleich umgesetzt. Zwar schien mir die Erklärung von RA Schwenke einleuchtend, warum seine Variante ausreichend sein sollte, aber “sicher ist sicher”.
Andreas Trunschke
4. August 2014 @ 16:48
XING hat schnell reagiert: