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XING-Profile abmahngefährdet

Manche Richter halten Internetnutzer offenbar für sehbehindert. Jetzt jedenfalls sind alle XING-Profile abmahngefährdet, weil das Impressum angeblich zu klein und zu weit unten, also schlecht auffindbar sei.

Die Rechtsanwaltskanzlei Schwenke empfiehlt, einen zusätzlichen Impressumslink in die Profilbeschreibung aufzunehmen.

Zwar ist dieses Impressum nur für eingeloggte Nutzer sichtbar, aber m.E. ist das Impressum ohnehin nur in diesem Fall notwendig. … Vor dem Hintergrund dieses schwierigen Urteils kann ich Ihnen nur empfehlen, Ihren Impressumslink ebenfalls in Ihr Profil aufzunehmen.

Rechtsanwalt Dr. Martin Schirmbacher setzt dagegen eher auf Aussitzen:

Anwälte sollen ja zum sichersten weg raten. Gleichwohl scheint mir hier vertretbar, das Urteil der Stuttgarter Richter schlicht zu ignorieren. Es ist ein Fehlurteil und ich kann mir nicht vorstellen, dass es vor dem BGH so bestehen bleiben würde. Wer ganz sicher gehen will, kann alle Pflichtinformationen in das Profil integrieren. Schön ist das nicht.

Ich habe mich für mein XING-Profil trotzdem für den sicheren Weg entschieden.

Von Andreas Trunschke

Dr. Andreas Trunschke
Seit dem Februar 2006 bin ich mit digitalen und vernetzten Medien selbständig tätig. Von Anfang an ging es mir nicht allein darum, selbst mit damit zu arbeiten, sondern mein Wissen weiterzugeben oder in Projekte mit anderen einzubringen.
Gegenwärtig gehe ich einen Schritt weiter. Nach vielen Jahren der Beschäftigung mit Biografien und deren Online-Veröffentlichung biete ich ab Oktober 2017 einen entsprechenden Online-Kurs an.

3 Antworten auf „XING-Profile abmahngefährdet“

Vielen Dank für den Hinweis. Ich habe ihn gleich umgesetzt. Zwar schien mir die Erklärung von RA Schwenke einleuchtend, warum seine Variante ausreichend sein sollte, aber „sicher ist sicher“.

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