Betreiber von Webseiten haften für beleidigende Kommentare – unter bestimmten Umständen

Als Betreiber einer Webseite hat man es nicht leicht. Einerseits freut man sich über viele Kommentare und noch mehr über richtige Diskussionen. Andererseits gibt es immer wieder liebe Mitmenschen, die die Kommentarmöglichkeiten für Beschimpfungen und Beleidigungen missbrauchen.

Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass unter bestimmten Umständen der Betreiber der Webseite für diese Beleidigungen Schadenersatz zahlen muss. Sollte man jetzt also besser die Finger von solchen Portalen lassen? Lieber gar keine Diskussion mehr als Schadenersatz?

Ich meine nein. Beleidigungen gehören nicht in ein Portal und sollten so oder so immer gelöscht werden. Spätestens wenn man als Betreiber berechtigt darauf hingewiesen wird, muss man löschen. Meinungsfreiheit muss immer die Persönlichkeit des anderen respektieren. Auf meinen eigenen Seiten habe ich das durch entsprechende Nutzungsbedingungen und Netiquetten gelöst. Bisher ist für mich nicht abzusehen, dass deutsche Gerichte von der Praxis abweichen, dass man als Portalbetreiber nur nach einer Beanstandung haftet, wenn man nicht in angemessener Zeit reagiert. Schließlich handelte es sich im konkreten Fall – aus Estland – um einen doch sehr drastischen und besonderen Fall.

Verfasser beleidigender Kommentare sollten übrigens trotz dieses Urteils berücksichtigen, dass wir Portalbetreiber im Fall der Fälle gezwungen werden können, die IP-Adresse herauszugeben.

Die Sozialen Netze sind nach Hinweisen der Richter ausdrücklich von dem Urteil nicht betroffen.

Weitere Informationen und Sichtweisen finden Sie z.B. auf diesen Seiten:

Das Urteil des EGMR selbst finden Sie hier: