Foodporn: Abmahnung für Fotos vom Essen möglich
Aufwendig gestaltetes Essen kann als Kunstwerk gelten – und unterliegt damit dem Urheberrecht. Wer also einfach sein Essen fotografiert und in Facebook, Twitter, Pinterest, Instagram oder anderswo veröffentlicht, der riskiert eine Abmahnung. Je nobler das Restaurant, je aufwendiger die Gestaltung des Essens, desto höher können die Kosten sein. Da kann Foodporn noch so sehr im Trend liegen.
Ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, hängt von der sogenannten Schöpfungshöhe ab. Einfache Gerichte sind daher eher nicht betroffen.
Unerheblich ist dagegen, ob die Fotos kommerziell oder nichtkommerziell veröffentlicht werden.
Also, im Zweifelsfall den Koch fragen.
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Die beiden Fotos mit typischem Essen im Spreewald wurden übrigens auf einer Radtour durch diese schöne Region in Brandenburg gemacht.